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Sollte Ihnen das angebotene Objekt
bereits bekannt sein, so ist eine Mitteilung mit Angabe der
Quelle schriftlich innnerhalb von 3 Tagen zu machen. Andernfalls
ist der Einwand einer Vorkenntnis nicht mehr möglich, und
somit die Provision verdient. Kommt es infolge dieses Nachweises
zu einem Kauf-/Option- bzw. Mietvertrag zwischen dem Auftraggeber
dessen Ehegatten, Verlobten, Verwandten Ersten und zweiten Grades,
Gesellschaftern und dem Verkäufer, erhält der Makler
eine Provision bei Kaufverträgen in Höhe von 3,57
% incl. gesetzl. MwSt. des notariellen Gesamtkaufpreises.
Der Auftraggeber schuldet dem Makler die Vergütung
auch, wenn es infolge dieses Nachweises zwischen Käufer
und Verkäufer zum Kaufvertrag über dieses oder ein
anderes als das nachgewiesene Objekt des Verkäufers kommt,
auch wenn es zu anderen Bedingungen erfolgt bzw. durch Zwangsversteigerung.
Die Provision wird mit Abschluß des
Notarvertrages fällig. Der Makler ist berechtigt auch
für den Verkäufer entgeltlich tätig zu sein.
Dieser Nachweis hat ein Jahr Gültigkeit.
Ein Maklervertrag im Sinne vorgenannter Bedingungen kommt
zwischen Ihnen und mir ausdrücklich auch dann zustande,
wenn ich Ihnen aufgrund einer persönlichen Vorsprache,
einer schriftlichen Anfrage oder eines Telefonates Ihrerseits
ein schriftliches Angebot unterbreite und Sie hiervon Gebrauch
machen. Gerichtsstand ist Regensburg.
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